Der Hundezwinger ist unter Hunde Fans ein äußerst kontroverses Thema. Dies wahrscheinlich auch zu Recht. Meist ist ein Tierschutz Gedanke der Anlass. In vielen Haushalten leben Hunde ausschließlich in einem Käfig. Komplett getrennt vom Menschen. Auslauf gibt es nur selten. Aufmerksamkeit in geringem Ausmaß ist nur zur Nahrungszeit vorhanden. Und mit ein bisschen Glück darf der Hund nur dann einmal den Zwinger verlassen, wenn er bei Abwesenheit des Herrchens das Grundstück bewachen soll. Denn genau dafür ist er angeschafft wurden. Zum Bellen wenn unbefugte die Liegenschaft betreten. Kein Wunder also das Tierliebhaber bei Aufkommen des Themas Hundezwinger förmlich auf die Barrikaden gehen. Sie wollen einfach nur Tierschutz leisten. Denn eine solche Lebensweise wäre nicht nur für ein Rudeltier ein unwürdiges Leben.
Dabei kann das Hundehaus auch vieles Gutes mit sich bringen. Und meistens trennt dem Bösen von dem Guten lediglich eine offene Tür. Zum Glück haben sich auch bereits unsere Gesetzgeber mit der Thematik beschäftigt. So gibt es zum Hundezwinger Regelungen in der Tierschutz Hundeverordnung. Diese ist eine Gesetzgebung und jeder Hundehalter muss sich nach dieser richten.
Was ist die Tierschutz Hundeverordnung?
Die Tierschutz Hundeverordnung, kurz TierSchHuV, ist im Jahr 2001 aufgesetzt wurden. In der Verordnung geht es um das Halten und Züchten von Hunden. Allgemein schreibt sie vor dem Hund ausreichend Auslauf im Freien zu gewähren – außerhalb des Zwingers. Auch soziale Kontakte sind grundlegend wichtig. Deshalb wurden sie in der Hundeverordnung gesetzlich festgehalten. Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen. Wird der Vierbeiner einzeln gehaltenen, so ist ihm mehrmals täglich länger dauernder Umgang mit Betreuungspersonen zu gewähren. Er besitzt nämlich ein Gemeinschaftsbedürfnis. Dieses gilt es in jedem Fall zu befriedigen. Ich denke, Hundehalter sollten sich nicht nur aufgrund der Sprechung vom Tierschutzgesetz daran halten. Das Hundehaus darf nicht nur dazu dienen, den Lump separat zu halten.
Tierschutzgesetz: Wo ist das Halten im Freien erlaubt?
Das Haus für den Hund wird gerne verpönt. Diese Beschreibung ist sogar untertrieben. Beliest du dich in Foren, wirst du das Ausmaß schnell mitbekommen. Ein Großteil der Freunde des Tieres wird gar aggressiv, wenn es um den Zwinger geht. Ich denke, es ist gut, wenn jeder eine eigene Meinung besitzt. Und wenn diese Meinung dem Wohl des Tieres entspricht, ist es umso besser!
Wird ein Hund aber ausschließlich als Hofhund gehalten, ist eine wärmedämmende und aus gesundheitsunschädlichen Material hergestellte Schutzhütte sogar Pflicht! Das ist auch klar in der Tierschutz Hundeverordnung geschrieben. Realisierbar ist der Schutz bereits mittels einer Hundehütte Outdoor an einem trockenen Ort. Ist die Behausung nicht zusätzlich beheizbar, muss der Hund den Innenraum mit seiner eigenen Körperwärme warm halten können. Des Weiteren ist außerhalb der Schutzhütte ein witterungsgeschützter, schattiger Liegeplatz mit wärmegedämmtem Boden zur Verfügung zu stellen. Beide Anforderungen zusammen kombiniert mit größtmöglichem Komfort lassen sich in einem Hundezwinger mit integrierter Hundehütte verwirklichen.
Hund im Keller halten
Oft kommt die Frage auf, ob ein Hund auch in einem Keller gehalten werden kann. Laut § 5 Anforderungen an das Halten in Räumen muss der Raum zwingend den Einfall von natürlichem Tageslicht sicherstellen. Die Fläche der lichtdurchflutenden Fenster ist auf mindestens 1/8 der Bodenfläche festgesetzt. Bei 8 m² Zimmer entspricht das 1 m² Fensterfläche. Kellerfenster gibt es in unterschiedlichen Größen. Ein 8 m² großer Raum ist eher ein kleines Zimmer, welches aber den Anforderungen eines mittelgroßen Hundes entspricht. In dieser Räumlichkeit wären je nach Fläche Lichteinfall etwa zwei bis vier Fenster Pflicht. Zu dem kommt, dass in dem Raum eine gute Frischluftversorgung gewährleistet sein muss. Ich persönlich würde nach der Vorgabe den Kellerraum als ungeeignet bewerten. Eine Ausnahme gilt dann, wenn dem Hund ständig ein Auslauf ins Freie zur Verfügung steht. Zu beachten sind zu dem die Vorgaben aus dem vorherigen Abschnitt. Ist der Raum nicht beheizbar, ist das Zimmer wieder mit einer Schutzhütte oder einem anderen trockenen Liegeplatz auszustatten. Dieser Platz muss vor Luftzug und Kälte schützen. Außerhalb des Schutzbereiches muss zu dem ein wärmegedämmter Liegeplatz vorhanden sein.
Wasser und Futter
Das Thema stellt für mich Besonderheit dar. Zum Glück sehen das auch die Tierschützer der Regierung so. Deshalb haben sie dem Thema einen eigenen Paragrafen gewidmet. Zu jeder Zeit ist deinem Hund im Hundehaus Wasser in ausreichender Menge und auch Qualität bereitzustellen. Wasser stellt ein wichtiges Lebenselixier dar. Ohne ausreichender Zufuhr von Flüssigkeit können biologische Funktionen nicht erfüllt werden. Ein sicherer Richtwert für einen Hund sind 60 ml Wasser pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag. Bei einem 25 kg schweren Hund sind das also 1,5 l. Der Vierbeiner sollte eigenständig bestimmen können, wann er durstig ist und wann er eben kein Wasser mag. Möchtest du mehr Infos über Wie viel trinkt ein Hund am Tag, dann klick einmal auf meinen dazugehörigen Artikel. Die Versorgung des Hundes mit ausreichender Menge und Qualität an Futter ist auch bedeutsam. Doch Futter benötigt dein Hund nicht rund um die Uhr in seinem Hundehaus.
Das Fazit zum Tierschutzgesetz Hundezwinger
Die Vorgaben objektiv betrachtet kennst du nun. Eine negative Haltung zu Hundezwingern kann man haben. Man muss sie aber nicht haben. Das Problem ist wie so oft der Mensch – nicht das Hilfsmittel. Einen Hundehaus mit dem Zweck der ausschließlichen Zwingerhaltung ist keine artgerechte Haltungsform. Doch das Hundehaus mit Hundehütte kann auch ein wundervoller Rückzugsort, Schlafzone, Schattenspender oder ein Platz zum Aufwärmen sein. Die eigenen vier Wände. Wir Menschen erfreuen uns ja auch darüber. Wichtig ist aber festzuhalten, dass deinem Haustier die Möglichkeit zum Verlassen der Behausung gewährleistet wird. Er liebt es Zeit mit dir zu verbringen. Also lass die Liebe auch zu. Und weil diese Herzlichkeit vorhanden ist, sollte die offene Seite des Zwingers auch immer zu dir und deinem Haus ausgerichtet sein. Gleichzeitig beachte bitte Windgegebenheiten. Zugwind wird ungemütlich. Also richte das Haus nicht entgegen der üblichen Windrichtung entgegen. Unter Umständen kann auch eine weitere Schutzvorrichtung ergänzt werden.