Wie groß muss ein Hundezwinger sein? Oft wird bei der Diskussion, ob ein Zwinger okay ist oder verteufelt sein sollte, die eigentliche Frage vergessen. Das ein Vierbeiner keine 24 Stunden eingesperrt sein darf, das ist nur logisch. Die Vorstellung der ausschließlichen Zwingerhaltung versperrt die Sicht auf die Möglichkeiten, die sich durch ein eigenes Haus für den Hund bieten. Deswegen geht es in diesem Artikel nicht um den Ruf, sondern um die Hundezwinger Größe. Sie ist entscheidend, wie wohl sich dein Haustier in seinen eigenen vier Wänden fühlen kann. Eine gewisse Mindestgröße muss jedem Hund zur Verfügung stehen.

Zwingergröße: Wie groß muss ein Hundezwinger sein?

Bevor du einen Hundezwinger kaufst, solltest du die gesetzlichen Vorschriften zur Hundezwinger Größe kennen. Diese sollen dafür sorgen, dass die Vierbeiner gut und artgerecht behandelt werden. Die richtige Zwingergröße ist im § 6 „Anforderungen an die Zwingerhaltung“ der Tierschutz-Hundeverordnung festgelegt. Es gelten die folgenden Vorgaben für die uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche:

Die Mindestlänge je Seite entspricht dem Doppelten der Körperlänge des Hundes. Zugleich darf aber keine Seite kürzer als 200 cm sein. Daraus ergibt sich eine Fläche von 4 m², die auch bei kleineren Hunden in keinem Fall unterschritten werden darf. Es gibt im Internet einige Modelle in den Maßen 2×2 m. Doch die sind eigentlich nicht zulässig. Gerade auch, wenn sich im Zwinger noch eine Hundehütte befindet. Denn es gelten zusätzlich folgende Vorschriften zu Mindestfläche entsprechend der Widerristhöhe des Tieres:

Die Mindestgröße: für kleine Hunde

Wie groß muss ein Hundezwinger sein? Der Zwinger muss je nach Größe des Hundes eine entsprechende Fläche aufweisen. Um die Hundezwinger Größe zu bestimmen, wird der Widerrist des Hundes verwendet. Der Widerrist ist die Schulterhöhe.

Ein kleiner Hund hat eine Widerristhöhe von unter 50 cm. Die Tierschutz-Verordnung sieht hier eine Mindestfläche von 6 m² (3×2 m oder 2×3 m) vor. Diese Mindestgröße darf bei keinem Hund unterschritten werden. Wenn sich eine Hundehütte im Zwinger befindet, dann muss gar diese Fläche zur Mindestgröße addiert werden.

Die Länge des Hundezwingers muss mindestens doppelt so lang wie die Körperlänge des Vierbeiners sein. Gleichzeitig darf die Länge einer Seite die 2 m nicht unterschreiten. Das gilt auch für ganz kleine Hunde.

Zwingergröße für mittlere Hunde

Ein Hund mit einer Widerristhöhe zwischen 50 und 65 cm, braucht einen Zwinger mit mindestens 8 m². Dein Hund ist so als mittelgroßer Hund bewertet. Hier könntest du beispielsweise einen Zwinger mit einer Größe von 4×2 m aussuchen. Da die Flächenangabe als Mindestrichtwert gilt, sind auch 3×3 m passend. Diese Hundezwinger Größe ist z.B. für den Schäferhund geeignet.

XXL für sehr große Hunderassen

Tiere mit einer Widerristhöhe von über 65 cm, benötigen einen Zwinger von mindestens 10 m². Damit gilt der Hundezwinger als XXL. Er wird für sehr große Hunderassen geeignet. Das heißt, die Maße des Zwingers könnten beispielsweise eine Länge und Breite von 2×5 m sein. Aber auch 4×3 m oder auch 4×4 m entsprechend den Anforderungen.

Für 2 Hunde: Der Doppelhundezwinger

Werden mehrere Hunde im Hundezwinger gehalten, erhöht sich die Mindestanforderung an die Fläche je Hund um 50% gegenüber der Haltung eines einzelnen Tieres. Möchtest du z.B. zwei mittel große Hunde in einen Doppelzwinger unterbringen, dann musst du die Größe des Zwingers um 4 m² erhöhen. Zeitgleich ist es in der Tierschutz Hundeverordnung vorgeschrieben, dass zwei Hunde stetig Sichtkontakt haben müssen. Die Vorschriften gelten sowohl für ausgewachsene Tiere, wie auch für Welpen.

Weitere Vorschriften im Tierschutzgesetz

Es gibt noch weitere Vorschriften zum Zwinger, die für Hundebesitzer super wichtig sind:

  1. Hunde dürfen im Zwinger nicht angebunden werden
  2. Der Hundezwinger darf nicht aus gesundheitsschädlichen Materialen bestehen
  3. Der Hundezwinger muss höher sein als die Reichweite der Vorderpfoten bei aufgerichteter Körperhaltung

Dir habe ich zusätzlich einen gesonderten Artikel zur Tierschutz Hundeverordnung geschrieben. In dem geht es um mehr als nur die richtige Hundezwinger Größe. Die wichtigsten Vorschriften für dich findest du dort. Damit du überhaupt weißt, wo das Halten im Freien überhaupt erlaubt ist. Alles dafür, dass es deinem Hund gut geht. Befolgst du die Gesetze zum Tierschutz, dann ist der Zwinger keine Strafe für den Hund, sondern ein Wohlfühlort.

Über den Autor

Danny

Danny Herrmann ist Autor, Hunde-Ernährungsberater und der Gründer von 5. Pfote. Seit bereits mehr als fünf Jahren reist er durch die Welt und arbeitet mit verschiedenen Tieren. Dabei folgen ihm seinem Instagram Account mehr als 9000 Follower. Sein Herz geht auf, wenn er die Liebe, die er Hunden gibt, auch zurückbekommt. Wahrscheinlich ist das einer der Gründe, warum er lieber Zeit mit Tieren, als mit Menschen verbringt. Mit dem Hundeblog 5. Pfote möchte er Hundebesitzern helfen, ihrem Haustier ein gesundes und glückliches Hundeleben zu schenken.

Alle Artikel vom Autor